Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich anmelden?

Auf den Aussenmärkten ist Anmeldung nicht erforderlich, für die Hallenmärkte benötigen wir Ihre verbindliche Reservierung. Für Aussenplätze vor den Hallen ist ebenfalls keine Anmeldung erforderlich.

Bis wann muss ich mich anmelden?

So lange freie Fläche in der Halle zur Verfügung steht, kann man sich bis zur letzten Minute anmelden. Allerdings empfehle ich dies spätestens in der Woche vor dem Flohmarkt zu tun.

Bis wann muss ich aufgebaut haben?

Sowohl für Aussen- als auch Innenmärkte gilt: wir sind ab 5 Uhr morgens für Sie da und Sie sollten bis spätestens 8.30 Uhr Ihren Platz eingenommen haben. Für Gardelegen Aufbau ab 11 Uhr.

Kann ich mich hinstellen wohin ich will?

Unsere Veranstaltungen sind immer gut mit Pfeilschildern versehen, so dass Sie uns problemlos finden können. Sobald Sie den Veranstaltungsplatz erreicht haben, werden Sie von uns mit einem freundlichen Guten Morgen in Empfang genommen. Nach dem Guten Morgen wird Ihnen von unseren Marktmeistern ein Platz zugewiesen.

Kann ich Kaffee und Kuchen, eigenes Obst, selbstgemachte Wurst, etc. verkaufen?

Grundsätzlich ist der Verkauf von Lebensmitteln nur mit Absprache möglich (Hygieneverordnungen müssen eingehalten werden). Saisonobst in kleinen Mengen aus privatem Anbau (z.B. Äpfel, Birnen, Nüsse, etc.) sind erlaubt.

Wie lange geht der Flohmarkt?

Wir können Sie nicht davon abhalten frühzeitig abzubauen. Allerdings legen wir größten Wert darauf den Flohmarkt bis 16 Uhr aufrecht zu erhalten. Ausnahme: unerwartete Umstände z.B. Extremwetter, Sturm, Hagel, etc.


Unsere Marktordnung

Für jede unserer Flohmarkt-Veranstaltungen gilt die folgende Marktordnung:

  • Grundsätzlich haben sich die Marktbeschicker an die Anweisungen des Veranstalters zu halten.
  • Die Teilnahme an dem Markt ist an die Marktöffnungszeiten gebunden. Ab 6 Uhr morgens bis spätestens 8.30 Uhr sollen die Standplätze eingenommen worden sein.
  • Der Flohmarkt soll mindestens bis 16.00 Uhr aufrechterhalten werden, wenn nicht besondere Umstände (z. B. extreme Witterungsverhältnisse) dem entgegenstehen.
  • Die Platzzuweisung erfolgt durch den Veranstalter.
  • Sobald die Standfläche eingenommen worden ist, wird das festgelegte Standgeld fällig.
  • Jeder Aussteller hat seinen Platz nach Ende des Marktes sauber zu verlassen. Angefallener Müll ist mitzunehmen und auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen.
  • Mit der Platzzuweisung wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Marktbeschickern oder ihren Mitarbeitern eingebrachten Waren, Geräten und dergleichen übernommen.
  • Zur Deckung von Haftpflichtschäden haben die Marktbeschicker auf Verlangen den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
  • Die Ausstellung und der Verkauf folgender Waren sind auf diesem Markt nicht erlaubt:

    Waffen in jeglicher Form, NS-Material, pornografische und jugendgefährdende Artikel und Schriften, alkoholische Getränke, Zigaretten, Drogen und andere nicht freiverkäufliche oder verbotene Substanzen, lebende Tiere.

    Als Neuware wird von jeder Warengruppe (z. B. Schmuck, Kunsthandwerk, Kurzwaren, Textilien etc.) maximal 1 Verkaufsstand zugelassen.

Für weitere Fragen oder Hinweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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